09.04.2018
(1) Zweck der Stiftung ist
- die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung von Jugend- und Altenhilfe;
- die Förderung des Wohlfahrtswesen, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht nach §58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung von Mitteln zur Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere durch die monetäre Unterstützung von Projekten, Vorhaben, Maßnahmen, Veranstaltungen und Einrichtungen, die sich unabhängig von Glauben und Herkunft der Menschen im Rhein-Erft-Kreis für
die Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendlichen,
die Unterstützung von Familien in Not,
die Verbesserung der Teilhabe an der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderung,
die humanitäre Hilfe und/oder
die Hospiz- und Palliativversorgung
einsetzen und regional, national und international fördern.