HEGI-Stiftung
Stifter:
Spendenkontonummer
31.05.2022
Treuhandstiftung als Hybridstiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung:
a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 4 AO),
b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 7 AO),
c) Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlichen anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§52 Abs. 9 AO),
d) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht nach §58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung von Mitteln zur Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere durch die monetäre Unterstützung von Projekten, Vorhaben, Maßnahmen, Veranstaltungen und Einrichtungen, die sich unabhängig von Glauben und Herkunft der Menschen für die Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder, Jugendliche, jungen erwachsenen Menschen und deren Familien einsetzen und fördern.
Diese Förderungen können erfolgen über regionale sowie überregionale anerkannte gemeinnützige Vereine und Organisationen wie z.B. „Zartbitter e.V., Köln“, den „Kinderschutzbund e.V., Bergisch Gladbach“; „Deutsche Kinder Palliativ-Stiftung, Fulda“; sowie alle anerkannte soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, der Jugend- und Altenhilfe im Rheinisch-Bergischen-Kreis .
(3) Alle aufgeführten Zwecke müssen nicht in jeweils gleichem Maße verwirklicht werden.